Schwangerschaftsbetreuung – Mutter-Kind-Pass – Geburt
Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen erfüllen nur die Minimalanforderung an eine gute Schwangerschaftsbetreuung. Daher haben wir für unsere Ordination folgende Untersuchungen geplant:
- Kontrolle im Abstand von etwa 4 Wochen
- regelmäßige Ultraschall-Untersuchung des Muttermundes, Abstrichabnahmen zum Nachweis oder Ausschluß von bestimmten Keimen. Dies ist als Vorsorge zur Vermeidung von Frühgeburten zu sehen.
- regelmäßige Beurteilung der kindlichen Organe und des kindlichen Wachstums. Auf Wunsch spezielles Organscreening am KH Vöcklabruck.
- übliche Labor – Harn-Untersuchungen
- CTG – Untersuchung ( Abhorchen der kindlichen Herztöne)bei Indikation
- ca. in der 12. Schwangerschaftswoche Messung der Nackendicke. Auf Wunsch „First-Trimester-Screening“ am KH Vöcklabruck.
- auf Wunsch ca. 20. SSW Organscreening im KH Vöcklabruck
- notwendige oder gewünschte Fruchtwasserpunktion zum Ausschluß von genetischen Störungen am KH Vöcklabruck.
- In unserer Gemeinschaftspraxis können Sie begleitend Unterstützung durch Homöopathie oder Akupunktur erfahren.
Geburt im Salzkammergut Klinikum – Krankenhaus Vöcklabruck
Infofolder Kreißzimmer Vöcklabruck Download
Keine Anmeldung notwendig.
Dr.W.Bock-Strasse 1, 4840 Vöcklabruck , Tel.: 07672-700-23912 ( unter dieser Nummer auch Terminvereinbarung für Besichtigung der Station und Kreißzimmer). Betreuung durch Hebamme und Frauenarzt , alternative Entbindungsmöglichkeiten wie Hocker und Wassergeburt sind möglich. Es besteht sowohl bei der normalen Entbindung, als auch beim Kaiserschnitt die Möglichkeit der Periduralanästhesie (Kreuzstich).
Weiteres Angebot :
- Rooming-in
- Betreuung von Frühgeburten an der hausinternen Neonatologie
- Bei Zusatzversicherung Unterbringung im 1-max. 2- Bettzimmer. Sie haben die Möglichkeit bei fehlender Versicherung diese Kosten einschließlich der Kosten für Hebamme und Arzt privat zu übernehmen (genauere Information in der Ordination).
- Ambulante Entbindung:
Entlassung 4-24 Stunden nach der Geburt aus dem Krankenhaus. Die Weiterbetreuung zu Hause erfolgt durch eine Hebamme. Folgende Kosten werden dabei von der Krankenkasse übernommen.:
In der Schwangerschaft : 2 Hausbesuche
Im Wochenbett : Je 1 Hausbesuch in den ersten 5 Tagen nach der Geburt. Zwischen dem 6. u. 14.Tag nach der Geburt ist ein weiterer Hausbesuch ohne besondere Indikation verrechenbar. Bei Auftreten von Problemen sind weitere 6 Besuche möglich.
Web Info : Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe